{Bei Inhouse-Fortbildungen und sonstige Fortbildungen, für die ein gesonderter Vertrag abgeschlossen wird, gelten die darin vertraglich vereinbarten Regeln. Bei einem späteren Rücktritt bis zu zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Ausfallpauschale von 25 % erhoben. Für Seminarabschnitte, die in die folgenden Kalenderjahre fallen, wird eine Erhöhung ihrer Gebühren im Rahmen der allgemeinen Preissteigerung vorbehalten. Sollte […]